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„Krypto-Wunderkind“ Dadvan Yousuf unter Betrugsverdacht

Der ursprüngliche Iraker Dadvan Yousuf wurde dank breiter Medienberichterstattung im Jahr 2021 als „Krypto-Wunderkind“ der Schweiz bekannt. Nun nehmen sich die Strafverfolgungsbehörden dem jungen Krypto-Investor an, der Millionen von Franken illegal aufgenommen und ins Ausland verschoben haben soll.

Dem selbsternannten Bitcoin-Millionär Dadvan Yousuf wird vorgeworfen, Anleger getäuscht zu haben, indem er sich in den nationalen und internationalen Medien als erfolgreicher Krypto-Millionär ausgegeben hat. Gemäss einem Investigativbericht von SRF soll er Investoren zum Erwerb seiner eigenen Kryptowährung überredet haben, ohne tatsächlich die Umsetzung des Projekts zu beabsichtigen. Yousuf soll die angeblichen illegalen Erlöse auf Konten in Liechtenstein überwiesen und einen Teil der Gewinne in Kryptowährungen investiert haben.

Von Flüchtlingskind zum Krypto-Promi

Die wundersame Geschichte von Dadvan Yousuf gelang 2021 erstmals über ein Interview mit NZZ an die breite Öffentlichkeit. Unter dem Titel des „Krypto-Zauberlehrlings“ schilderte Yousuf seinen angeblichen Werdegang aus der Traufe Kurdistans. Bereits mit elf Jahren sei sein einziges Ziel das Entkommen aus der Armut gewesen. So sparte er sich jeden Franken und handelte das Geld aktiv an den Krypto-Märkten. Innerhalb eines Jahres sei sein Vermögen von wenigen Franken in den 6-stelligen Bereich angestiegen.

Weitere gezielte Investitionen – unter anderem in Ether (ETH) – hätten ihm dann den Sprung zum „Selfmade-Millionär“ ermöglicht. Mithilfe eines selbsterstellten Algorithmus hätte er den gesamten Krypto-Handel bereits automatisiert. Und dieses Know-how wollte er allen Menschen zur Verfügung stellen. Dies sei sein Beitrag zur Bekämpfung der Armut. So dürfe jedermann in seine eigene Kryptowährung namens „Dohrnii“ investieren, um ebenfalls in den Reichtum aufzusteigen. Als dann rund ein Jahr später SRF verdächtige Krypto-Transaktionen aufdeckt, verklagt Dadvan Yousuf das Medienunternehmen auf 10 Millionen CHF.

Eine abgekarteter Betrug?

Laut den vom Bundesstrafgericht veröffentlichten Gerichtsdokumenten wird der 22-Jährige beschuldigt, Anleger durch ein System betrogen zu haben, das eine aktive und absichtliche Irreführung eines grossen nationalen und internationalen Publikums durch verschiedene Medien beinhaltete. In den Dokumenten wird behauptet, dass der Mann die Erlöse aus dem mutmasslichen Verbrechen auf Konten in Liechtenstein verschoben und einen Teil des Geldes über eine Plattform in den Vereinigten Staaten in Kryptowährungen investiert hat.

Die Untersuchung wurde von der Berner Staatsanwaltschaft lanciert, nachdem im Frühjahr 2021 eine Verdachtsmeldung eingegangen war, der später weitere Meldungen folgten. In der Anklageschrift heisst es, die Meldestelle für Geldwäscherei habe Hinweise auf einen möglichen Anlagebetrug entdeckt. Trotz einem Antrag der kantonalen Behörden trat das Bundesstrafgericht nicht ein. Zu viele Fragen seien noch offen, und für die definitive Bestimmung der Zuständigkeit bedürfe es weiterer Ermittlungen.

   

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